Gemeinnützigkeit

Der Freundeskreis Potsdam-Perugia e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er laut Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Spenden
Spenden kommen unmittelbar den satzungsgemäßen Vereinszwecken zugute. Bis zu einem Betrag von 100 Euro kann das Finanzamt Spenden ohne spezielle Belege anerkennen. Es reicht ein einfacher Zahlungsbeleg als Nachweis, zum Beispiel der Kontoauszug. Bei höheren Spendenbeträgen lassen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zukommen, bei Bedarf gern auch zu Beträgen unter 100 Euro. Bitte wenden Sie sich an unseren Schatzmeister.

Veranstaltungen